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Revision von Passivposten der Bankbilanz vom 07.11.2018 - 11:39

Passivposten der Bankbilanz

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    1. Begriff: Posten (Ziffern) auf der Habenseite der Bankbilanz, ihrerseits in weitere Unterposten (kleine Buchstaben) untergliedert. Formale Vorgaben zur Gliederung der Passivseite der Bankbilanz werden durch das Formblatt 1 (Abschnitt 3 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz -  Unterabschnitt 2 Posten der Passivseite §§ 21-27 der Rechnungslegungsverordnung (RechKredV)) definiert.

    2. Rechtliche Grundlagen: Die RechKredV findet gemäß § 1 für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute sowie für Zweigstellen von Unternehmen aus Staaten die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft und auch nicht Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (mit Ausnahmen; § 1 RechKredV, § 340 I 1, IV 1 HGB).

    3. Bilanzposten und -vermerke: vgl. Übersicht „Passivposten der Bankbilanz -  Bilanzposten und -vermerke”.

     

     

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