partiarisches Darlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
langfristiges Darlehen an ein Unternehmen, auf das der Gläubiger statt fester Zinsen eine prozentuale Gewinnbeteiligung (auch möglich: beides) erhält. Dadurch weist der Kredit auch Eigenkapitalmerkmale auf und gehört deshalb zu den mezzaninen Finanzierungsinstrumenten. Es ist oft schwer von der typischen stillen Gesellschaft zu unterscheiden. Im Gegensatz zu dieser ist ein partiarisches Darlehen auch ohne Zustimmung der Gesellschaft übertragbar.
Vgl. auch Mezzanine-Finanzierung.
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