ordentliche Hauptversammlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hauptversammlung (HV) der Aktiengesellschaft (AG), die zwingend in den ersten acht Monaten des laufenden Geschäftsjahres stattfindet und in der der Jahresabschluss entgegengenommen sowie über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG entschieden werden muss (§§ 120 I 1, III, 175 I AktG). Zusätzlich sind bei Bedarf unter den in den §§ 121 I, 122 I 1 AktG genannten Voraussetzungen vom Vorstand weitere außerordentliche HV einzuberufen.
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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