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ordentliche Erträge eines Investmentfonds
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Das Original: Gabler Banklexikon
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von einem Investmentfonds vereinnahmte Zinsen, Dividenden (einschließlich Körperschaftsteuerguthaben bei deutschen Aktien) oder Mieteinnahmen. Ordentliche Erträge sind zum Ende des Geschäftsjahres den Inhabern von Anteilscheinen zuzurechnen und von den Anteilscheininhabern als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Bei offenen Immobilienfonds sind Teile der ordentlichen Erträge aufgrund des Abzugs der AfA steuerfrei.
Vgl. auch außerordentliche Erträge.
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