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Optionsschein

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Warrant; 1. Begriff: Ein Optionsschein ist ein verbrieftes Derivat (Derivate, verbriefte), dass den Zahlungsanspruch einer Option verbrieft.

    2. Arten: Optionsscheine können entweder Bestandteil einer Optionsanleihe bzw. eines Optionsgenussscheines (Genussschein mit Optionsrecht) sein (Issue-Linked Warrant) oder als eigenständige Emission platziert werden (nackter Optionsschein). Siehe auch die Abbildung Optionsschein-Typen. Issue-Linked Warrants haben im Gegensatz zu eigenständigen Emissionen längere Laufzeiten von bis zu zehn Jahren, während nackte Optionsscheine i.d.R. Laufzeiten bis zu zwei Jahren haben. Issue-Linked Warrants werden emittiert, um zum Emissionszeitpunkt die Optionsanleihe oder den Genussschein über einen zusätzlichen Investitionsanreiz für den Anleger interessanter zu gestalten. Die Erfüllung bei Issue-Linked Warrants erfolgt i.d.R. physisch, d.h. der Emittent liefert den Basiswert bei Fälligkeit an den Investor. Der Emittent geht bei nackten Optionsscheinen eine Stillhalter-Position in Call- oder Put-Optionsscheinen ein. Die Zahl der nackten Optionsscheine überwiegt am deutschen Markt die der Issue-Linked Warrants bei Weitem. Siehe auch die Abbildung "Optionsschein-Typen".

    Vgl. auch gedeckter Optionsschein.

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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