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Revision von Option auf Futures vom 09.04.2020 - 11:42

Option auf Futures

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    Option auf Terminkontrakte, Future-Option; 1. Begriff: Im Gegensatz zu Kassa-Optionen, die auf Instrumenten eines Kassamarktes basieren, liegt diesen Optionen ein Basiswert zugrunde, der in Form eines Future an einer Terminbörse gehandelt wird. Mit einer solchen Option ist für ihren Inhaber das Recht, nicht aber die Verpflichtung verbunden, den zugrunde liegenden Terminkontrakt zu einem festgelegten Preis zu erwerben oder zu verkaufen. Demzufolge wird im Falle der Optionsausübung für den Inhaber eines Call eine Long-Position und für den Verkäufer eine Short-Position in dem jeweiligen Future eröffnet. Umgekehrt übernimmt der Marktteilnehmer, der einen Put ausübt, eine Short- und der entsprechende Stillhalter eine Long-Futures-Position. I.d.R. handelt es sich bei Future-Optionen um amerikanische Optionen (DAX-Future-Option).

    2. Handel: Üblicherweise werden eingegangene Positionen vor ihrem Verfall durch entsprechende Gegengeschäfte glattgestellt (Glattstellungstransaktion). Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gezahlten und dem vereinnahmten Optionspreis (Optionsprämie). Kommt es dennoch zu einer Ausübung, können die zum Basispreis eröffneten Futures-Positionen entweder sofort geschlossen oder aufrechterhalten und zu einem späteren Zeitpunkt liquidiert werden. Ist bis zum Verfalltermin keine Glattstellung durch ein gegenläufiges Geschäft erfolgt, muss das dem Future zugrunde liegende Instrument übernommen bzw. angedient werden. Bei einigen Future-Optionen sehen die Kontraktspezifikationen nicht die Lieferung eines Futures, sondern einen Barausgleich (Cash Settlement) vor, so dass die Differenz zwischen dem Basispreis und dem Schlussabrechnungspreis des Futures zur Auszahlung gelangt (Option auf den Euro-Bobl-Future, Option auf den Euro-Bund-Future).

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