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offener Fonds

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Open-End-Fund; Investmentfonds, der laufend Anteilscheine (Investmentzertifikate) ausgibt (laufende Kapitalbeschaffung, variables Kapital) und auf Verlangen der Zertifikatsinhaber mindestens zwei Mal monatlich zurücknimmt. Im Gegenzug ist dem Anlager dann dessen Anteil am Sondervermögen auszuzahlen. Die Rücknahme kann aber unter besonderen Umständen ausgesetzt werden (§98 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)). Die im KAGB erfolgende Trennung zwischen Organismen für gemeinsamen Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Alternativer Investmentfonds geht dabei durch die Übergruppe der offenen Fonds hindurch. So sind offene Publikumsfonds gem. OGAW-Richtline zwar als OGAW einzustufen, offene Immobilien- oder Spezialfonds aber nicht.

    Gegensatz: geschlossener Fonds (Closed-End-Fund).

    Vgl. auch Laufzeitfonds.

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