öffentliches Kreditprogramm
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Bereitstellung öffentlicher Mittel zur Förderung bestimmter Wirtschaftszweige oder bestimmter Investitionen. Die Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt bzw. aus den Länderhaushalten sowie aus dem ERP-Sondervermögen. Die öffentliche Förderung besteht v.a. in der Bereitstellung von zinsgünstigen Krediten und Zinsbeihilfen sowie in der Bereitstellung von Bürgschaften (z.B. Ausfallbürgschaften der Kreditgarantiegemeinschaften).
Wichtige Förderungszwecke sind Existenzgründung und Existenzsicherung sowie Betriebsverlagerung, daneben aber auch Technologieförderung, Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung, Luftreinhaltung, Abwasserreinigung und Abwasserbeseitigung, Regionalförderung, Förderung von Forschung und Entwicklung usw.
Kreditmittel aus öffentlichen Kreditprogrammen werden über die Banken mit Sonderaufgaben vergeben.