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Revision von Notfall-Liquiditätshilfe vom 23.10.2018 - 11:22

Notfall-Liquiditätshilfe

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    Notfall-Liquiditätshilfe (engl. emergency liquidity assistance, ELA) bezeichnet die Unterstützung eines solventen Finanzinstituts mit temporären Liquiditätsproblemen im Eurogebiet durch eine nationale Zentralbank des Euroraums. Die Verantwortung für die Gewährung des Zentralbankgeldes tragen die geldgebenden Zentralnotenbanken. Sie schultern gemäß Art. 14.4 der Satzung des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) und der EZB (Europäische Zentralbank) auch die Kosten und das Risiko aus der Mittelvergabe. Diese Vorschrift besagt ebenfalls, dass die nationalen Zentralbanken solche Aufgaben wahrnehmen dürfen, „es sei denn, der EZB-Rat stellt mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen fest, dass diese Aufgaben nicht mit den Zielen und Aufgaben des ESZB vereinbar sind.“ Die nationalen Zentralbanken informieren die EZB in der Regel spätestens innerhalb von zwei Geschäftstagen über die Einzelheiten jeder ELA-Operation.

    Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.

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