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Revision von Non Disclosure Agreement vom 26.03.2020 - 17:29

Non Disclosure Agreement (NDA)

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    NDA, Vertraulichkeitserklärung; rechtlich bindender Vertrag zwischen zwei Parteien (im M&A-Kontext oft zwischen potenziellem Akquisiteur und Target) hinsichtlich der Vertraulichkeit jener Informationen, die ab Inkrafttreten des NDA ausgetauscht werden. Das NDA soll die entsprechenden Kontraktparteien davor schützen, dass die Gegenseite vertrauliche bzw. wettbewerbsrelevante Informationen für nicht vereinbarte Zwecke verwendet. Insofern ist neben dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch der avisierte Umfang bzw. Zweck des NDA von größter Bedeutung. In Bezug auf M&As ist der vereinbarte Zweck häufig auf die Realisierung einer Akquisition (Buy Side) bzw. Veräußerung (Sell Side) gerichtet. Wird der Umfang zu weit gefasst, würde also etwa das NDA jedwede Information zwischen den Kontraktparteien umfassen, läuft die einzelne NDA-Partei stets Gefahr gegen das NDA zu verstoßen. Ist das NDA hingegen zu eng gefasst, wären innerhalb der Akquisitionsanbahnung mehrere NDAs für unterschiedliche Zwecke erforderlich. Die Ausgestaltung des NDAs ist also stets damit verbunden, den erforderlichen Umfang der Vertraulichkeit künftiger Informationen genau und vor allem zweckdienlich zu definieren.

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