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Revision von Nominalismus vom 13.11.2018 - 19:08

Nominalismus

Definition: Was ist "Nominalismus"?

Während der geldtheoretische Begriff des Nominalismus auf den Nennwert des verwendeten Zahlungsmittels bzw. Wertpapiers abstellt, bleiben beim schuldrechtlichen Begriff Geldschwankungen bei Schuldverhältnissen unberücksichtigt.

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    Nennwertprinzip, Nominalprinzip; 1. Begriff: Grundsatz der Währungs- und Wirtschaftsordnung, dass eine Geldschuld durch eine bestimmte Anzahl von Geldzeichen (Geld) in Höhe der vereinbarten Geldsumme ohne Rücksicht auf deren Geldwert getilgt wird (Erfüllung). Geschuldet wird also der Geldbetrag, auf den die Schuld lautet (Entstehungsbetrag). Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen im Geldwert haben im Gegensatz zum Valorismus keinen Einfluss auf die Leistungshöhe (Euro gleich Euro = Nennwertprinzip).

    2. Nennwertprinzip im Schuldrecht: Der Nominalismus ist ein allgemeines Rechtsprinzip dispositiven Charakters, wonach Geldschwankungen bei Schuldverhältnissen unberücksichtigt bleiben. Im Einzelfall können die Vertragsparteien von ihm abweichen. Der geldschuldrechtliche Nominalismus gilt nur für die sog. Geldsummenschuld. In der Wirtschaftsverfassung erfüllt der geldschuldrechtliche Nominalismus eine ordnungspolitische Funktion; im Zweifel hat der Gläubiger einer Geldschuld das Geldentwertungsrisiko zu tragen.

    3. Nennwertprinzip im Wirtschaftsrecht: Der Staat hat den Vertragsparteien eine Abkehr vom Nominalismus durch Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln untersagt. Damit ist der Nominalismus eine Einschränkung der Vertragsfreiheit, die den Schutz der nationalen Wirtschaft und ihrer Stabilität zum Ziel hat. Für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt § 1 I Preisklauselgesetz (PrKG v. 7.9.2007, BGBl. I 2246, zuletzt geändert durch G v. 29.7.2009, BGBl I 2355) das grundsätzliche Verbot von Preisklauseln, ein Genehmigungserfordernis für Wertsicherungsklauseln ist entfallen. Ausnahmen vom Preisklauselverbot finden sich in den §§ 2 - 7 PrKG.

    4. Nominalismus im Steuerrecht: Von der Maßgeblichkeit des Nominalismus profitiert der Staat als Steuergläubiger, weil bei der Berechnung der zu entrichtenden Steuer die Nennbeträge und nicht der Gewinn nach Abzug der Geldentwertung (Inflation) zugrunde gelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Handhabung ausdrücklich mit dem Hinweis auf die verfassungsrechtliche Anerkennung des Nennwertprinzips gebilligt.

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