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Revision von Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom 26.03.2020 - 16:42

Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Definition: Was ist "Nichtveranlagungs-Bescheinigung"?

Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes, dass für einen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gläubiger eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht erfolgen wird.

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    1. Begriff: Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes, dass für einen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gläubiger eine Veranlagung zur Einkommensteuer (ESt) nicht erfolgen wird.

    2. Zweck: Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) soll eine Veranlagung zur Einkommensteuer verhindern, wenn anzunehmen ist, dass diese für eine unbeschränkt steuerpflichtige Person nicht in Betracht kommt (§ 44a II 1 Nr. 2 EStG). Die Bescheinigung bezieht sich auf alle Einkunftsarten. Das Nichtveranlagungs-Verfahren ist v.a. für natürliche Personen von Bedeutung, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 44a I 4 EStG) über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, wenn sie aus anderen Gründen (z.B. wegen der Ausnutzung des Grundfreibetrags) nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Insbesondere kann dies für nicht berufstätige Kinder, Studenten und für Rentner in Frage kommen.

    3. Wirkung: Durch Vorlage der Nichtveranlagungs-Bescheinigung erreicht der Steuerpflichtige, dass Kapitalerträge vom Abzug der Kapitalertragsteuer (KapESt) beim Schuldner bzw. vom Abzug an der Zahlstelle verschont bleiben. Einem Aktionär wird daher gegen Vorlage der Nichtveranlagungs-Bescheinigung bei einem Kreditinstitut die Dividende ohne Abzug der KapESt gutgeschrieben.

    4. Vergleich Nichtveranlagungs-Bescheinigung und Freistellungsauftrag: Beide Verfahrensweisen sind geeignet, einen Steuerabzug bei Kapitalerträgen zu vermeiden. Ein Freistellungsauftrag nach § 44a II 1 Nr. 1 EStG dient dem Steuerpflichtigen dazu, durch Ausnutzung eines ihm zustehenden Freistellungsvolumens (Sparer-Pauschbetrag) eine Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu vermeiden. Für die auszahlende Stelle besteht daher eine Pflicht zur Überwachung des Limits. Bei der Nichtveranlagungs-Bescheinigung entfallen Limitierung und Überwachungspflicht. Da beim Freistellungsauftrag im Interesse des Gläubigers der Kapitalerträge auf eine Überprüfung und Bescheinigung der Angaben durch Finanzbehörden verzichtet und mit einer einfachen Erklärung die Berücksichtigung eines Freibetrags erreicht wird, sind bestimmte behördliche Kontrollmaßnahmen vorgesehen (§ 45d EStG). Das Nichtveranlagungs-Verfahren ist nicht auf Einkünfte aus Kapitalvermögen beschränkt.

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