Nichtabnahmeentschädigung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schadensersatzforderung seitens des Kreditinstituts gegenüber einem Kreditnehmer wegen Nichterfüllung (§ 326 BGB) bei Nichtabnahme des bereitgestellten Kredits bzw. Darlehens trotz ordnungsgemäß begründeter Kreditvertragsbeziehung. Die Vereinbarung einer Nichtabnahmeentschädigung erfolgt zumeist in Darlehensverträgen. Solche Klauseln sind auch nach dem AGBG zulässig. Jedoch muss die Entschädigung angemessen sein (§ 309 Nr. 5a BGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankspesen Bill of Exchange Borrowing-Base-Finanzierung Covenants Debt-Equity-Swap Full Recourse Financing Geldmarktkredit Gewährleistungsgarantie Haircut Kreditfazilität Kreditprovision Kreditsicherheit Kreditsicherungsgarantie Non Recourse Financing Patronatserklärung Total Return Swap dingliches Vorkaufsrecht fiduziarische Sicherheiten gezogener Wechsel standardisierter Kredit
eingehend
Nichtabnahmeentschädigung
ausgehend