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Revision von neutraler Ertrag vom 07.11.2018 - 11:32

neutraler Ertrag

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    1. Begriff: Erträge, die keine Erlöse sind.

    2. Merkmal: Zu den neutralen Erträgen zählen insbesondere alle nicht unmittelbar durch den betrieblichen Leistungsprozess  der Periode verursachten Erträge sowie Erträge mit einmaligem Charakter. Die neutralen Erträge können in betriebsfremde Erträge (z.B. Kursgewinne bei Wertpapieren), periodenfremde Erträge (z.B. Steuerrückzahlungen) und außerordentliche Erträge (z.B. Buchgewinne aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung einer Bank) unterteilt werden.

    Vgl. auch neutraler Aufwand.

    Gegensatz: Zweckertrag.

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