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Revision von neutraler Aufwand vom 07.11.2018 - 11:32

neutraler Aufwand

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    1. Begriff: Aufwendungen, die keine Kosten darstellen.

    2. Merkmal: Zu den neutralen Aufwendungen  zählen betriebsfremde Aufwendungen (z.B. Spenden), periodenfremde Aufwendungen (z.B. Aufwendungen, die zurückliegende Geschäftsjahre betreffen) und außerordentliche Aufwendungen (z.B. Aufwendungen aus Schadensfällen).

    Gegensatz: Zweckaufwand.

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