Negativmerkmal
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Privatkreditnehmer, bei denen ein Kreditinstitut wegen nicht ordnungsgemäßer Führung des Engagements Maßnahmen (Kündigung, Vollstreckungsmaßnahmen) ergreift, werden mit dem entsprechenden Negativmerkmal der SCHUFA gemeldet. Diese speichert die Maßnahmen und teilt sie wiederum allen Anschlussfirmen mit, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums Daten über den betreffenden Kreditnehmer an die SCHUFA gemeldet haben. Veranlasst durch diese Nachmeldung des Negativmerkmals kann es auch bei anderen Kreditgebern zu Sicherungsmaßnahmen bezüglich deren Forderungen gegen den betreffenden Privatkunden kommen.
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