Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von natürliche Person vom 12.11.2018 - 18:51

natürliche Person

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Unterschied zur juristischen Person rechtliche Bezeichnung für jeden Menschen als Träger von Rechten und Pflichten (Rechtsfähigkeit) für die Dauer seines Lebens. Rechtsfähigkeit beginnt regelmäßig mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB); auch eine zur Zeit des Erbfalls bereits erzeugte Leibesfrucht kann mit der Vollendung der (Lebend-)Geburt Erbe werden, weil sie als vor dem Tod des Erblassers geboren und damit als Person gilt (§ 1923 II BGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com