Nachrevision
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Follow-Up; mit der Vorlage des Prüfungsberichts ist die Überwachungsaufgabe der Internen Revision nicht abgeschlossen. Im Rahmen einer Nachrevision ist sicherzustellen, dass getroffene Beanstandungen, Schwachstellen bzw. Lücken im Kontrollsystem sowie Manipulationsrisiken möglichst umgehend abgestellt werden.
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