Nachlass-Insolvenzverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Insolvenzverfahren über einen Nachlass; Eröffnungsgründe sind Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 320 InsO). Zweck ist insbesondere die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass (§§ 315 ff. InsO i.V.m. §§ 1975, 1980 BGB).
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