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Revision von Nachhaltigkeits-Berichterstattung vom 26.03.2020 - 17:04

Nachhaltigkeits-Berichterstattung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Darstellung der Leistungen und Auswirkungen einer Organisation mit Blick auf die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung, zumeist in Form eines eigenständigen „Nachhaltigkeitsberichts“ oder integriert in den jährlichen Geschäftsbericht.

    1. Entwicklung und Verbreitung: Die Nachhaltigkeits-Berichterstattung stellt eine Weiterentwicklung der in den 1990er-Jahren einsetzenden Umweltberichterstattung um Aspekte der Bereiche Soziales, Corporate Social Responsibility (CSR), gute Unternehmensführung (Corporate Governance) sowie Gesundheit und Sicherheit (Health and Safety) dar (auch subsumiert unter Environment“, Social“, Governance“ – ESG). Heute wird die Nachhaltigkeits-Berichterstattung von vielen börsennotierten, aber auch von privaten und öffentlichen Unternehmen praktiziert. Auch unter Finanzdienstleistern findet die Nachhaltigkeits-Berichterstattung zunehmend Verbreitung. Dazu trugen in jüngerer Zeit zwei Entwicklungen bei. Auf europäischer und deutscher Ebene bedeutsam ist hier die im April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Richtlinie 2014/95/EU (sog. „CSR-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffende Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne“), die mit der Zustimmung des Bundesrats vom 31. März 2017 als „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (kurz: „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“) in deutsches Recht überführt wurde. Dieses Gesetz verlangt von den davon betroffenen Unternehmen – im Rahmen ihres Lageberichts oder einer separaten nichtfinanziellen Erklärung – nicht nur zu ihrem finanziellen, sondern auch zu ihrem sozialen und ökologischen Handeln Rechenschaft abzulegen.
    Auf globaler Ebene sind darüber hinaus die im Juni 2017 veröffentlichten Empfehlungen der vom Finanzstabilitätsrat (FSB) ins Leben gerufenen Task Force on Climate-Related Financial Disclosure (TCFD) zu nennen. Sie zielen auf eine einheitliche und vergleichbare – zunächst freiwillige – Berichterstattung von materiellen klimabedingten finanziellen Risiken und Chancen.

    2. Motive und Ziele: Die Nachhaltigkeits-Berichterstattung erfolgt derzeit noch auf freiwilliger Basis, allerdings „verlangen“ immer mehr Unternehmen, die bereits eine Nachhaltigkeits-Berichterstattung praktizieren, ebensolches auch von ihren Geschäftspartnern. Hinzu kommt ein wachsender Erwartungsdruck seitens der Kundschaft, der Mitarbeiter und der weiteren Öffentlichkeit. Vor diesem Hintergrund ist die Nachhaltigkeits-Berichterstattung heute oftmals ein wichtiger Bestandteil der internen und externen Informationspolitik des Unternehmens.
    Dabei verfolgt sie i.d.R. zumindest eine der beiden folgenden Zielrichtungen: Sie kann die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens dokumentieren, um damit extern das Wohlwollen wichtiger Stakeholder-Gruppen zu fördern (marktorientierte Motive und/oder öffentlichkeitsorientierte Motive) und/oder um eine interne Referenz für weitere Verbesserungen in diesem Bereich zu entwickeln (managementorientierte Motive). Daneben bildet die Nachhaltigkeits-Berichterstattung auch eine wichtige Informationsgrundlage für das zunehmend verbreitete Nachhaltigkeitsrating von Unternehmen durch hierauf spezialisierte Institutionen. Entsprechend richtet sich die Nachhaltigkeits-Berichterstattung i.d.R. nicht nur an Eigentümer, Partner und Mitarbeiter des Unternehmens, sondern an eine Vielzahl von Stakeholdern, einschließlich Kunden, Journalisten, Nicht-Regierungs-Organisationen, Aufsichtsbehörden sowie Research- und Rating-Agenturen etc.

    3. Form und Inhalt: Die Nachhaltigkeits-Berichterstattung erfolgt i.d.R. in Form eines Nachhaltigkeitsberichts, der neben dem regulären Geschäftsbericht – zunehmend auch in diesen integriert – veröffentlicht wird. Die Qualität dieser Berichte schwankt heute noch sehr. Ihre Inhalte können sowohl in ihrer Breite als auch in ihrer Tiefe ein weites Feld umspannen – von strategischen Aspekten über eine Beschreibung von relevanten Einzelaktivitäten bis hin zu einer detaillierten und quantifizierten Auflistung der Auswirkungen in den o.g. Bereichen, manchmal auch unter Aufzeigung der Entwicklung über die Jahre hinweg.
    Mittlerweile zeichnet sich jedoch auch in der Nachhaltigkeits-Berichterstattung ein Trend zur Standardisierung ab. Dabei hat sich aus einer Vielzahl von Standards und Richtlinien zur Erstellung einer Nachhaltigkeits-Berichterstattung mittlerweile weltweit die Leitlinie der 1997 gegründeten Global Reporting Initiative (GRI) durchgesetzt, die neben generellen Leitlinien zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung auch noch diverse sektorspezifische Richtlinien umfasst, so u.a. auch für den Finanzsektor. In Deutschland ebenfalls verbreitet sind Nachhaltigkeitsberichte, die sich am Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientieren. Die Entwicklungen in Folge der oben (s. 1.) skizzierten neueren Anforderungen aus dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“ bzw. aus den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosure (TCFD) sind aktuell (Stand Mai 2018) noch nicht endgültig abzusehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Trend zur Standardisierung und damit zur Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeits-Berichterstattung dadurch noch weiter verstärken wird.
    Seit 2005 werden in Deutschland in einem Ranking durch das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und future e.V. die Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen verglichen und bewertet.

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