Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Münzen vom 13.11.2018 - 19:07

Münzen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    geprägte Metallstücke, die im Unterschied zu Medaillen regelmäßig als Geld (Geldzeichen) verwendet werden. Stoffliche Grundlage waren bis in das 20. Jahrhundert die Edelmetalle Gold und Silber (Goldwährung), deren Nennwert dem Marktwert der Münzen entsprechen sollte. Vom Gewicht, dem ursprünglichen Maßstab, zeugen noch heute die Namen einiger Währungen (z.B. Pfund). Münzen waren vor den Banknoten die ersten gesetzlichen Zahlungsmittel. Auch heute gilt für Scheidemünzen ein beschränkter Annahmezwang. EU-Währungsrecht (Euro-Münzen; Art. 128 AEUV) und deutsches Münzgesetz schreiben unterwertige Prägungen zwar nicht ausdrücklich vor; aus wirtschaftlichen Gründen ist ihr Metallwert aber niedriger als der Nennwert. Daher werden als Münzmetalle nur noch Kupfer, Nickel und Zink (zu Legierungen) benutzt. Münzen können auch als Gedenkmünzen oder Sammlermünzen ausgegeben werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com