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Revision von Mündel vom 12.11.2018 - 18:49

Mündel

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    minderjährige natürliche Person, die nicht unter elterlicher Sorge steht, etwa weil beide Eltern tot sind. Dem Mündel wird daher ein Vormund bestellt (Vormundschaft), dem auch ein ordnungsgemäßer Umgang mit Mündelgeld obliegt (§§ 1806 ff. BGB; Mündelsicherheit).

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