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mittelständisches Unternehmen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unternehmerischer Mittelstand, gewerblicher Mittelstand, wirtschaftlicher Mittelstand, mittelständische Wirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen (KMU); idealtypisch ist von einem mittelständischen Unternehmen immer dann auszugehen, wenn die Einheit von Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko, d.h. die Einheit von wirtschaftlicher Existenz des Unternehmens und seiner Leitung, die verantwortliche Mitwirkung der Leitung des Unternehmens an allen unternehmenspolitisch relevanten Entscheidungen, eine persönlich geprägte Beziehung zwischen den Mitarbeitern und der Leitung des Unternehmens sowie die völlige oder doch zumindest weitgehende Unabhängigkeit des Unternehmens von einem Konzern gegeben ist. Neben diesen qualitativen Merkmalen dienen quantitative Merkmale zur Einordnung eines Unternehmens in die Gruppe der mittelständischen Unternehmen. Unter rein pragmatischen Gesichtspunkten haben sich hierbei in der Forschung und in der Praxis die Höhe des Umsatzes bzw. der Bilanzsumme sowie die Anzahl der Beschäftigten als geeignete quantitative Kriterien zur Abgrenzung kleiner, mittlerer und großer Unternehmen durchgesetzt. Beispiele hierfür sind die KMU-Definition der Europäischen Kommission sowie die Mittelstandsdefinition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn (vgl. Abbildungen "Quantitative Kriterien der KMU-Definition der Europäischen Kommission" und "KMU-Definition des IfM Bonn").

     

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