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Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mittelständische Beteiligungsgesellschaften unterstützen kleine und mittlere Unternehmen mit Eigenkapital. Die Gesellschafter einer MBG sind Wirtschaftsverbände, Kammern, Kreditinstitute und Versicherer sowie Förderinstitute der jeweiligen Bundesländer. Als Förderinstitute sind die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften privatwirtschaftlich aufgestellt und richten sich an wirtschaftlichen Kriterien aus. Durch das Beteiligungskapital von mittelständischen Beteiligungsgesellschaften wird die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis kleiner und mittelgroßer Unternehmen gestärkt. Indem die MBG als neutrale Kapitalgeber fungieren, beteiligen sie sich so branchenübergreifend und langfristig bis zu 15 Jahren. Die MBG wurden als Institutionen der regionalen Wirtschaftsförderung Anfang der 1970er-Jahre „von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ gegründet. Die Beteiligung einer MBG an einem zu finanzierenden Unternehmen erfolgt meist in Form einer stillen Beteiligung. Gelegentlich werden jedoch auch offene Beteiligungen angeboten, welche i.d.R. als Minderheitsbeteiligung ausgestaltet sind. Bei regional aufgestellten MBG unterscheidet sich das Beteiligungsangebot bezüglich des Beteiligungsanlasses, der Höhe sowie der Ausgestaltung. Zu den Beteiligungsanlässen gehören beispielsweise Existenzgründungen, innovative Geschäftsideen, Erweiterungs-, Rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen sowie Fälle der Unternehmensnachfolge.

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