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Revision von Mitarbeitergenussrecht vom 16.11.2018 - 14:14

Mitarbeitergenussrecht

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    Genussrecht von Beschäftigten (Arbeitnehmer) am Unternehmen (Gesellschaft) des Arbeitgebers. Mitarbeitergenussrechte (Vermögensbeteiligungen) werden nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Anlageformen) und nach § 3 Nr. 39 EStG (Steuerbefreiung bis max. 360 Euro pro Kalenderjahr) gefördert.

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