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Revision von Mitarbeiterdarlehen vom 13.11.2018 - 20:03
Mitarbeiterdarlehen
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Darlehens-Forderungen gegen den Arbeitgeber, die nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Anlageformen) (§ 2 I Nr. 1k des 5. VermBG) und nach § 3 Nr. 39 EStG (Steuerbefreiung von max. 360 Euro pro Kalenderjahr) gefördert werden.
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