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Revision von Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung vom 13.03.2020 - 16:25

Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung

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    Beteiligung von Beschäftigten am Unternehmenserfolg. Für eine Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung ist typisch, dass sie nur zu zahlen ist, wenn vom Unternehmen ein bestimmter Mindesterfolg erreicht wurde. Dieser wird anhand vorher festgelegter Indikatoren bestimmt. Verwendung hierfür finden insbes. Kennzahlen, die für
    1. den Ertrag/Umsatz,
    2. die Leistung (im Sinne einer Kostensenkung oder Produktivitätssteigerung),
    3. den Wert oder
    4. den Gewinn eines Kreditinstituts (Erfolgsbeteiligungen i.e.S.) stehen.

    Vgl. auch Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung.

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