Minenfonds
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt in Edelmetallwerten. Gem. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) dürfen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Edelmetalle und Zertifikate über Edelmetalle nicht erwerben. Deshalb können Anleger auf Minenfonds ausweichen, allerdings ist der Zusammenhang zwischen der Kursentwicklung von Minenwerten und der von Edelmetallen nicht sehr eng.
Vgl. Gold-Fonds.
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