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Revision von Mindestmargenkalkulation vom 22.10.2018 - 11:34

Mindestmargenkalkulation

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    Kalkulationsverfahren zur Bestimmung der mindestens zu erzielenden Brutto-Konditionsmarge (Margenkalkulation) einzelner Geschäfte oder Geschäftsbereiche. Basis ist der im Rahmen der Gewinnbedarfsanalyse ermittelte Mindest-Reingewinn bzw. die daraus in der Rentabilitätsbedarfsrechnung im RoI-Konzept einer Bank abgeleitete Mindest-Bruttozinsspanne. Diese kann bei Zugrundelegen von Schätz- bzw. Planwerten für die durchschnittliche Strukturmarge und den Kundengeschäftsanteil in die durchschnittliche Mindest-Bruttomarge im Kundengeschäft überführt werden. Die hiermit abzustimmenden Mindestmargen (bzw. Sollmargen) einzelner Geschäfte können über verschiedene Konzepte abgeleitet werden. Auf der Grundlage kostenrechnerischer Prinzipien entspricht die Mindestmarge i.S. einer kurzfristigen Preisober- bzw. -untergrenze einer Konditionsmarge von Null. Langfristige Mindestmargen ergeben sich durch die kalkulatorische Abdeckung des Saldos aus direkt zurechenbaren Risikokosten, Betriebskosten und Provisionsüberschuss (Marktergebnis gleich Null) bzw. in einer weiteren Stufe auch der anteiligen Overhead-Kosten und Eigenkapitalkosten. Im Gegensatz zu dieser Orientierung am Kostenverursachungsprinzip steht bei dem Konzept einer marktbezogenen Mindestmargenkalkulation das Tragfähigkeitsprinzip, d.h. die marktliche Durchsetzbarkeit der zu kalkulierenden Konditionen, im Vordergrund. Die Kombination beider Verfahren bietet den Vorteil, sowohl die kostenrechnerische Fundierung als auch die Abstimmung mit den marktlichen Möglichkeiten zu gewährleisten.

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