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Revision von Minderkaufmann vom 12.11.2018 - 18:48

Minderkaufmann

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    bis 1998 verwendeter Gesetzesbegriff für dem Recht des Kaufmanns (HGB) nur beschränkt unterfallenden Personenkreis; nunmehr als Kleingewerbetreibender bezeichnet (vgl. §§ 1 II, 2 HGB; Kannkaufmann).

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