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Revision von mikroprudentielle Aufsicht vom 22.10.2018 - 10:00

mikroprudentielle Aufsicht

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    Aufsichtsrechtliche Tätigkeiten über einzelne Institute, welche von den nationalen Aufsichtsbehörden - in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank - ausgeübt werden. Seit dem 1. Januar 2011 wird die mikroprudentielle Aufsicht in Zusammenarbeit mit den drei eigenständigen europäischen Aufsichtsbehörden, den European Supervisory Authorities (ESA), wahrgenommen. Die mikroprudentielle Aufsicht überwacht primär die Einhaltung quantitativer sowie qualitativer Vorschriften auf der Einzelinstitutsebene und wird ergänzt durch die makroprudentielle Aufsicht, die die Überwachung des Finanzsystems in seiner Gesamtheit verfolgt. Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.

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