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Revision von Mietkautionskonto vom 13.03.2020 - 15:01

Mietkautionskonto

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bankkonto, das für die Anlage von Mietkautionen für Wohnraum (§ 551b BGB) dienen soll (Miete).
    Das Mietkautionskonto ist eine Sonderform des Treuhandkontos. Die Mietkaution ist eine vom Mieter dem Vermieter entsprechend den im  Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen zu stellende Sicherheit, auf die der Vermieter zurückgreifen kann, falls der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt, z.B. durch rückständige Miete.  Die Mietkaution kann entweder auf einem  Konto des Vermieters oder auf einem Konto des Mieters angelegt werden. Vgl. Übersicht "Mietkautionskonto – Arten".
    Wirtschaftlicher Inhaber des Kautionsbetrags und der sich daraus ergebenden Zinsen ist der Mieter, der nach vertragsmäßiger Abwicklung des Mietverhältnisses den Kautionsbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückerhält. Die Erteilung eines Freistellungsauftrags ist nicht möglich. Das Kreditinstitut hat bei einem Mietkautionskonto kein Aufrechnungs-, Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Vermieter.

     

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