Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Mehrheitsaktionär vom 16.11.2018 - 11:10

Mehrheitsaktionär

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Großaktionär, der mit über 50 v.H. am Grundkapital einer Aktiengesellschaft beteiligt ist (Beteiligung) und daher über eine Kapitalmehrheit mit den entsprechenden Einflussmöglichkeiten, z.B. bei der Beschlussfassung in der Hauptversammlung (HV) verfügt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com