Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Medaillen vom 13.03.2020 - 15:41

Medaillen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    münzähnliche metallische Gegenstände, z.B. Gedenk- oder Schaumünzen, denen kein Nennwert aufgeprägt ist und die daher kein Zahlungsmittel sind. Medaillen werden oft in Münzstätten hergestellt, die auch Scheidemünzen ausprägen. Kraft seiner Münzhoheit hat in Deutschland der Bund Vorschriften über Medaillen erlassen, um der Verwechslungsgefahr mit Bundes- und mit Euro-Münzen vorzubeugen und die Ahndung von Fälschungen wie sonstigen Verstößen zu bewirken. Rechtsgrundlagen: §§ 10, 12 MünzG sowie Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken i.d.F. vom 16.11.1999 (BGBl. I S. 2402). Die EU-Verordnung ([EG] 2182/2004 v. 6.12.2004, ABl. L 373, 1, zuletzt geändert durch VO [EG] Nr. 46/2009 v. 18.12.2008, ABl. 2009 L 17, 5) über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen untersagt es, Medaillen und Münzstücke herzustellen und zu verbreiten, sofern sie im Hinblick auf Münzbild oder Rändelung den Euro-Münzen ähneln.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com