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Revision von Marktdisziplin vom 14.11.2018 - 12:36

Marktdisziplin

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Konzept der Marktdisziplin ist in Säule 3 der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeiteten Regelungen von Basel II verankert. Ziel des Konzepts der Marktdisziplin ist es, durch erweiterte Offenlegungsverpflichtungen der Banken insbesondere professionellen Marktteilnehmern einen umfassenden Einblick in das Risikoengagement sowie die Ausstattung mit regulatorischen Eigenmitteln (Eigenmittelausstattung von Instituten) der einzelnen Bank zu gewähren, um auf diese Weise die Selbstregulierungskräfte des Marktes nutzen zu können. Sofern die Marktteilnehmer ein – im Verhältnis zu ihrem Verlustdeckungspotenzial – gestiegenes Risiko einer Bank erkennen, werden sie – so die zentrale Annahme des Konzepts der Marktdisziplin – früher hingegebenes Kapital (Eigenkapital bzw. Fremdkapital) zurückverlangen, einen Risikozuschlag oder zusätzliche Sicherheiten für die Kapitalbereitstellung fordern oder auf die Zurverfügungstellung finanzieller Mittel verzichten, wodurch sich die Finanzierungssituation dieser Bank verschlechtert. Die gestiegenen Finanzierungskosten sollen dann einen Anreiz für die Bank darstellen, die von ihr eingegangenen Risiken auf ein adäquates Niveau zurückzuführen bzw. ihre regulatorischen Eigenmittel in angemessenem Maße zu erhöhen. In dem Maße, in dem die Banken durch die Selbstregulierungskräfte des Marktes ihre Risiken nicht zu sehr erhöhen, kann auf eine Verschärfung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften verzichtet werden. Es ist allerdings fraglich, ob das Konzept der Marktdisziplin die gewünschte Wirkung entfalten kann, da eine verschlechterte Finanzierungssituation nicht unbedingt eine Risikoreduzierung (bzw. eine Erhöhung des Risikodeckungspotenzials) durch die Bank zur Folge haben muss. Außerdem können institutionelle Rahmenbedingungen – z.B. ein faktischer (Einlagensicherung bzw. Institutssicherung) oder erwarteter (too big to fail) Schutz der Marktteilnehmer vor den Folgen einer Insolvenz der Bank – disziplinierenden Maßnahmen durch die Marktteilnehmer entgegenwirken.

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