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Markt, elektronischer

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Auf einem Elektronischen Markt werden der Vertragsabschluss und weitere Phasen der Transaktion durch informationstechnische Systeme realisiert bzw. unterstützt. Er ist eine institutionelle und technische Plattform für den Electronic Commerce (E-Commerce) und beruht auf dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage über den Preis. Marktliche Koordination eignet sich traditionell vornehmlich für Transaktionen mit geringen Unsicherheiten, geringer Spezifität und wenig komplexen Güterbeschreibungen, da ansonsten ein erhöhter Koordinationsbedarf verursacht wird, der wiederum hohe Transaktionskosten nach sich ziehen kann. Elektronische Märkte zielen vor diesem Hintergrund speziell auf eine Reduzierung der Transaktionskosten ab, indem sie Elemente der verschiedenen Transaktionsphasen, wie beispielsweise den Aushandlungsprozess zwischen den Transaktionspartnern oder die Preisbildung, elektronisch unterstützen. Während einige Autoren eine synonyme Verwendung der Begriffe Elektronischer Markt und Elektronischer Marktplatz vorschlagen, verstehen andere Autoren den Elektronischen Markt als abstrakten Ort des elektronisch unterstützten Handelsgeschehens, während Elektronische Marktplätze die konkreten Orte des Handelsgeschehens bezeichnen. Hier werden die Transaktionen zwischen Anbietern und Nachfragern vollzogen. Diese Unterscheidung ist angelehnt an den englischen Sprachgebrauch, wo zwischen abstrakten "markets" und "marketplaces" im physischen Sinne unterschieden wird.
    2. Arten: Die verschiedenen Arten von Elektronischen Marktplätzen lassen sich u.a. anhand der (1) Marktplatzbetreiber, (2) der Ausrichtung des Marktplatzes und des (3) Zugangs zu den Marktplätzen klassifizieren:
    Bei (1) den Betreibermodellen werden Sell Side-Marktplätze durch anbietende Unternehmungen betrieben, während Buy Side-Marktplätze durch die nachfragenden Unternehmungen geführt werden. Im Falle von neutralen Marktplätzen ist der Betreiber eine dritte Partei, die weder auf der Angebots- noch auf der Nachfragerseite anzusiedeln ist und als neutraler Mittler zwischen Angebot und Nachfrage agiert.
    Nach (2) der Ausrichtung wird zwischen vertikalen Marktplätzen, auf denen Güter einer bestimmten Wertkette gehandelt werden, und horizontalen Marktplätzen, auf denen eine branchenübergreifend nachgefragte Güterkategorie gehandelt wird, unterschieden. Die Mischform aus vertikalem und horizontalem Marktplatz wird als hybrider Marktplatz oder Meta-Market bezeichnet. Auf diesen Marktplätzen werden für mehrere Branchen Güter unterschiedlicher Stufen gehandelt.
    Bezüglich (3) des Zugangs wird schließlich zwischen offenen Marktplätzen, bei denen die handelnden Akteure keinen Zugangsbeschränkungen unterliegen, und geschlossenen Marktplätzen, die nur bestimmte Anbieter und Nachfrager zulassen, unterschieden. Hier setzen auch die in ihrer Verbreitung zuletzt stark gewachsenen lokalen Elektronischen Marktplätze („Lokale Shopping Plattformen“) an, die bewusst nur Händler und/oder Kunden aus einem geografisch definierten Raum adressieren

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