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makroprudentielle Aufsicht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aufsichtsrechtliche Tätigkeiten, um Systemrisiken frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, die Stabilität des Finanzsystems als Gesamtheit zu gewährleisten und seine Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Die makroprudentielle Aufsicht agiert damit als Ergänzung zur mikroprudentiellen Aufsicht. Auf der globalen Ebene beschäftigen sich der Internationale Währungsfonds (IWF) und der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) mit der Risikosituation und der Entwicklung der Risiken für das Finanzsystem weltweit. Auf europäischer Ebene üben primär der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) sowie die Europäische Zentralbank (EZB) die Aufgaben der makroprudentiellen Aufsicht aus. In Deutschland spielt der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) eine bedeutende Rolle bei der makroprudentiellen Aufsicht. Weitere Informationen unter www.bundesbank.de und www.bafin.de.

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