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Revision von Magnetband-Clearingverfahren (MCV) vom 02.11.2018 - 14:58

Magnetband-Clearingverfahren (MCV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das MCV ist ein Verfahren zum beleglosen Austausch von Zahlungsverkehrsdaten (Daten aus Überweisungsaufträgen und Einzugsaufträgen für Lastschriften und Schecks) mithilfe elektronischer Medien. Das MCV findet zwischen Kreditinstituten und Kunden in der Form belegloser Auftragserteilung und im Verkehr zwischen Kreditinstituten in der Form belegloser (elektronischer) Abwicklung und Verrechnung von Zahlungen statt. In das MCV werden Massenzahlungen und Individualzahlungen einbezogen.

    2. Bedingungen: Nach den Bedingungen für die Beteiligung von Kunden am beleglosen Datenaustausch nehmen Kreditinstitute zur Vereinfachung des automatischen Zahlungsverkehrs z.B. Magnetbänder, Streamerkassetten, Kassetten, Disketten oder Datenfernübertragungen (DFÜ) mit Ausführungsaufträgen für Überweisungen und Lastschriften entgegen. Für die Auslieferung von Daten an Kunden werden die vom Kunden gewünschten Medien eingesetzt. Im MCV zwischen Kreditinstituten werden sowohl beleghaft erteilte Aufträge beleglos weitergeleitet als auch beleglos erteilte Aufträge abgewickelt (elektronischer Zahlungsverkehr).

    3. Besonderheiten: Eine Besonderheit des MCV besteht im Direktwiderruf. Nach der Vereinbarung der Kreditwirtschaft können Rückrufe von einzelnen Zahlungsverkehrsvorgängen nach Anlieferung von Magnetbändern nur außerhalb des MCV vorgenommen werden. Das erstbeteiligte Kreditinstitut ist berechtigt, sich unmittelbar mit der Bank des Überweisungsempfängers bzw. des Zahlungspflichtigen bei Lastschriften oder des Scheckausstellers in Verbindung zu setzen. Auch die für die Bankkundschaft geltenden Bedingungen der Kreditinstitute für den beleglosen Datenaustausch sehen vor, dass Rückrufe von einzelnen Datenträgern nur außerhalb des Datenaustauschverfahrens vorgenommen werden können.

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