Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Loss Given Default vom 05.11.2018 - 22:53
Loss Given Default
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
LGD, Verlust(quote) bei Ausfall einer Forderung; unter 100 Prozent der ausstehenden Forderung kann der Verlust bei Ausfall insbes. infolge werthaltiger Kreditsicherheiten liegen. Der Loss Given Default ist einer der Parameter des fortgeschrittenen Ansatzes zur Bestimmung der Risikogewichte im IRB-(Internal Ratings Based-Approach) Ansatz, der seit dem 1. Januar 2014 in der CRR (Capital Requirements Regulation) geregelt ist (Art. 162 Abs. 1 CRR).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon