Loss Given Default
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
LGD, Verlust(quote) bei Ausfall einer Forderung. Der Verlust bei Ausfall errechnet sich als Differenz zwischen dem ausstehenden Forderungsbetrag und den erwarteten Erlösen aus der Verwertung etwaiger Kreditsicherheiten. Der Loss Given Default ist einer der Parameter des fortgeschrittenen Ansatzes zur Bestimmung der Risikogewichte im IRB-(Internal Ratings Based-Approach) Ansatz, der seit dem 1. Januar 2014 in der CRR (Capital Requirements Regulation) geregelt ist (Art. 162 I CRR).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Adressenausfallrisiko Basisrisiko Credit Spread Gegenparteirisiko Liquiditätsrisiko Loss Given Default Mark-to-Market-Bewertung Marktpreisrisiko Present Value of a Basis Point (PVBP) RAROC RORAC Risiko-Controlling Risikoappetit Risikoarten Risikoinventur Risikokosten Spread Risk Zinsänderungsrisiko bankbetriebliche Risiken operationelles Risiko
eingehend
Loss Given Default
ausgehend