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Limit
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1. Bei Börsenaufträgen die Begrenzung des Preises nach oben (bei Kauf) oder nach unten (bei Verkauf). Liegt ein Kaufauftrag vor, so wird der Auftrag ausgeführt, wenn das Limit über dem Börsenkurs liegt. Liegt ein Verkaufsauftrag vor, so wird der Auftrag nur dann ausgeführt, wenn unter oder zum aktuellen Börsenkurs limitiert wurde. Findet während der Auftragsgültigkeit eine Gewinnausschüttung (Dividenden) statt, so wird am Abschlagtag das Limit um die Höhe der Ausschüttung ermäßigt.
2. Im Terminhandel steht der Begriff Limit auch für die Höchstzahl der Futures-Kontrakte, die eine Person je Börsentag erwerben darf.
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