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Revision von Leverage Fund vom 12.03.2020 - 12:49

Leverage Fund

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    in Deutschland nur in engen Grenzen zulässiger, spekulativ operierender Investmentfonds, der Anlagen überwiegend mit Krediten finanziert mit dem Ziel, eine Hebelwirkung zugunsten der Fondsrendite zu erzielen (Leverage-Effekt). Voraussetzung hierfür ist, dass die Zinssätze für die aufgenommenen Kredite niedriger sind als die damit erzielte Rendite. In Deutschland darf eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) kurzfristige Kredite bis zu zehn Prozent des Sondervermögens aufnehmen, für Alternative Investmentfonds (AIF) bis zu 20 Prozent. Zudem muss dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen sein, die Bedingungen der Kreditaufnahme müssen marktüblich sein und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme muss zustimmen. Darüber hinaus dürfen Investmentfonds in Deutschland ihr Marktrisiko mithilfe von Derivaten um bis zu maximal 100 Prozent hebeln, sofern dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist.

    Vgl. auch Hedge Fund; Dachfonds.

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