letzte Inkassostelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlstelle; Kreditinstitut im Einzugsverkehr, das ein Einzugspapier (Lastschrift, Scheck, Wechsel) zur Einlösung erhält. Die letzte Inkassostelle wird im Scheckinkasso als Bezogener bezeichnet, im Lastschriftinkasso als Zahlstelle, im Wechseleinzug als Zahl- oder Domizilstelle.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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