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Revision von Leistungsartenpolitik vom 15.11.2018 - 15:45

Leistungsartenpolitik

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    1. Begriff: Die Leistungsartenpolitik ist ein Teilbereich der Produkt- und Sortimentspolitik von Kreditinstituten und beschäftigt sich mit der Gestaltung der einzelnen Bankdienstleistungen. Die Leistungsart einer Bank bezeichnet dabei eine Marktleistung eines Kreditinstituts, die entweder eine Einzeldienstleistung oder ein Dienstleistungsbündel darstellt, wobei Letzteres aus mehreren Einzeldienstleistungen besteht.

    2. Gestaltungselemente: Zu den Elementen der Gestaltung von Leistungsarten gehören sowohl Leistungsmerkmale aus dem technischen Konstruktionsbereich (Schnelligkeit, Zuverlässigkeit, Komfortmerkmal) als auch aus dem dispositiven Konstruktionsbereich (Beratungs-, Sortierungs-, Symbol- und Bonitätsmerkmal).

    3. Entscheidungsfelder: Im Rahmen der Leistungsartenpolitik kann sich ein Kreditinstitut für die Innovation, die Variation oder die Elimination von Bankdienstleistungen entscheiden.

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