Legalzession
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Übergang einer Forderung vom alten auf einen neuen Gläubiger kraft Gesetzes (im Unterschied zur Abtretung als Rechtsgeschäft, § 398 BGB), v.a. im Zusammenhang mit dem Ablösungsrecht des Eigentümers bei Hypotheken (§§ 1142, 1143 BGB), Pfandrecht (§ 1225 BGB), Gesamtschuld (§ 426 II BGB) und Bürgschaft (§ 774 BGB). Auf die Legalzession finden grundsätzlich die Vorschriften über die Abtretung einer Forderung entsprechende Anwendung (§ 412 BGB).
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