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Revision von Länderrisiko vom 09.04.2020 - 12:34

Länderrisiko

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    auf einzelne Länder bezogenes, i.d.R. durch Krisensituationen hervorgerufenes Kreditrisiko und Marktpreisrisiko, das in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zins- und Tilgungszahlungen des Landes selbst (originäres Länderrisiko) oder von Marktteilnehmern aus diesem Land (derivatives Länderrisiko) oder des Wertverfalls von Wertpapieren oder Derivaten, die von Marktparametern des Landes abhängen, besteht. Folglich ist die Risikoanalyse im internationalen (Bank-)Geschäft um Methoden zur Erfassung von kredit- und marktbezogenen Ereignisrisiken, die die verschiedenen Transaktionen mit Kontrahenten des jeweiligen Landes insgesamt betreffen, zu ergänzen. Der Analyse können unterschiedliche Szenarien zugrunde gelegt werden. Üblicherweise werden Krisen betrachtet, die durch die besonderen wirtschaftlichen und/oder politischen Gegebenheiten eines Landes bedingt sind und in dem betroffenen Land den grenzüberschreitend abzuleistenden Schuldendienst der Gesamtheit aller Schuldner beeinträchtigen.

    Kreditbezogene Ereignisrisiken sind insbesondere das Transferrisiko und das Kreditereignisrisiko. Unter dem Transferrisiko versteht man das Risiko, dass es in dem betrachteten Land im Verlauf der Krise zu einer weitgehenden Behinderung des internationalen Zahlungsverkehrs (oder der Konvertibilität der Landeswährung) kommt, z.B. durch Maßnahmen der Regierung des von der Krise betroffenen Landes (politisches Risiko). In ausländischer Währung denominierte Zins- und Tilgungszahlungen können auch durch einen extremen Wechselkursverfall beeinträchtigt werden. Dem Transferrisiko hinzuzurechnen ist außerdem das Risiko, dass es im Verlauf der Krise zu einem Umschuldungsabkommen zwischen der Regierung des betroffenen Landes und den internationalen Gläubigern kommt, durch das sich der Gegenwartswert der ausstehenden Schulden (gegenüber dem ursprünglichen vor der Krise erwarteten Gegenwartswert) bei allen beteiligten internationalen Gläubigern reduziert. Solche Umschuldungsabkommen können sich sowohl auf öffentliche wie auch auf private Schuldner beziehen. Unter dem Kreditereignisrisiko versteht man das Risiko, dass sich infolge der Krise die wirtschaftlichen Bedingungen derart verschlechtern, dass es in dem betroffenen Land (oder auch in weiteren Ländern) zu einer Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten der Schuldner (und/oder zu einer Erhöhung der Verlustraten im Schadensfall) kommt.

    Marktbezogene Ereignisrisiken betrachten den potenziellen Wertverfall von Handelsportfolios unter Berücksichtigung von Prognosen über Aktienpreise, Währungskurse und Zinsen des betroffenen Landes.

    I.d.R. versuchen Kreditinstitute, ihr Länderrisiko dadurch zu begrenzen, dass sie für ihre Auslandsaktiva länder- und geschäftsbereichspezifische Länderlimite aufstellen, wobei sie sich von internen oder externen Länder-Ratings leiten lassen.

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