Kurzakzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Akzept auf einem Wechsel, das nur aus der Unterschrift des Bezogenen besteht (übliche Form der Wechselakzeptierung).
Gegensatz: Vollakzept.
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Namensschuldverschreibung Orderpapier Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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Kurzakzept
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