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Revision von Kurssicherung vom 09.04.2020 - 13:34

Kurssicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    i.w.S. Kontrakte, die der möglichst weitgehenden ("sicheren") Planbarkeit eines zukünftig zu entrichtenden oder zu erwartenden Preises bzw. Kurses dienen; i.e.S. verwendet für Transaktionen zur Wechselkurssicherung.

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