Kurssicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. Kontrakte, die der möglichst weitgehenden ("sicheren") Planbarkeit eines zukünftig zu entrichtenden oder zu erwartenden Preises bzw. Kurses dienen; i.e.S. verwendet für Transaktionen zur Wechselkurssicherung.
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