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Revision von Kursrisiko vom 08.11.2018 - 19:28

Kursrisiko

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    I.w.S. Gefahr der Verfehlung unternehmerischer Ziele durch unerwartete Veränderungen des Preises bzw. Kurses eines Tauschgegenstandes. Teil der Marktrisiken (Marktpreis-, Marktpreisänderungsrisiko), insbes. börsengehandelter Wertpapiere und Währungen; i.e.S. vor allem für das entsprechende Wechselkursrisiko verwendet. Bei veränderlichen Wechselkursen entstehen im Devisengeschäft bzw. Handel mit dem Ausland Unsicherheiten im Hinblick auf die Höhe von Währungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten. Z.B. geht ein deutscher Exporteur, der zum Zeitpunkt eines Geschäftsabschlusses seine Entlohnung in Fremdwährung kontrahiert, ein solches Wechselkursrisiko ein, da er nicht vorhersehen kann, welchen Euro-Gegenwert der Währungsbetrag zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs haben wird. Zur Absicherung dienen u.a. Devisentermingeschäfte.

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